Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach Ihrem Versicherungsstatus. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen bereits vor dem ersten Termin, ob und zu welchem Anteil die Kosten übernommen werden. 

Sie erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker(GebüH), die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Für Patienten ohne Versicherung stelle ich eine Privatrechnung nach dem GebüH aus. Diese Rechnung können Sie auch bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen, da medizinische Leistungen incl. Medikamente eine "außergewöhnliche Belastung" nach § 33 EStG darstellen.

Es werden keine Kostenvoranschläge erstellt.

Erstgespräch

Die Kosten für ein Erstgespräch mit Anamnese betragen in Anlehnung an das GebüH 120,- bis 150,- € je nach Umfang, auf Wunsch incl. Iris- und Zungendiagnostik und Urinfunktionsanalyse sowie dem Erstellen eines Therapieplans.

Weiterbehandlungen

Kosten für Weiterbehandlungen (z.B. Beratung, Akupunktur, Neuraltherapie, Infusionstherapie etc.) werden viertelstündlich abgerechnet, die Kosten für verwendete Medikamente werden zum Gestehungspreis extra berechnet.

Zweitmeinung

Sie haben eine naturheilkundliche Behandlung oder eine Krampfaderbehandlung bekommen und möchten noch eine Zweitmeinung? Als Spezialist beurteile ich Ihre bisherige Behandlung und gebe Ihnen eine Empfehlung für noch weitere, sinnvolle Diagnostik- und Therapiemethoden.

Die Kosten betragen in Anlehnung an das GebüH 180,- €.

Bitte bringen Sie zum Termin alle vorhandenen Unterlagen, Rezepte (bzw. verordnete Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel) und Befunde (Laborberichte, Arztbriefe, Untersuchungsergebnisse, ...) mit. 

Wenn Sie den Termin als Videosprechstunde buchen möchten, senden Sie mir bitte einen Tag zuvor die Unterlagen per E-Mail zu.

Sie werden vor jeder Behandlungsserie über die entstehenden Kosten informiert.

Kann ein Termin nicht eingehalten werden, bitte ich um eine rechtzeitige vorherige Absage, mindestens 24 Stunden zuvor. Wird ein Termin unentschuldigt oder kurzfristig abgesagt, muss er ganz (ohne Materialkosten) in Rechnung gestellt werden, da die vereinbarte Zeit nur für Sie reserviert ist.